zu AG Offenburg , Urteil vom 19.06.2018 - 4 F 142/17

zu AG Offenburg , Urteil vom 19.06.2018 - 4 F 142/17

Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Dies hat das Familiengericht Offenburg mit Urteil vom 19.06.2018 entschieden (Az.: 4 F 142/17).

 

AG: Im Heim aufgewachsene Klägerin nicht unterhaltsplichtig

 

Die 55-jährige Frau wehrte sich vor Gericht dagegen, Pflegekosten für ihre Mutter übernehmen zu müssen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben. Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30% des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Im Verkündungstermin hat das Gericht der Klägerin gänzlich Recht gegeben.