Der Bundesrat möchte die Datenbasis für Persönlichkeits-Gutachten in Strafverfahren erweitern. Mit seinem am 19.12.2014 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 529/14 (B)) will er durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes klar festlegen, wann ein Sachverständiger bereits getilgte Vorverurteilungen im Gutachten verwerten darf. Dies soll auch in Verfahren zur Fortdauer von Unterbringung oder Sicherungsverwahrung gelten.
Verwertung in besonderen Fällen erforderlich
Zur Begründung führen die Länder aus, dass die Verwertung bereits getilgter Verurteilungen bei der Gutachtenerstellung in neuen Strafverfahren in besonderen Fällen erforderlich sei. Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehöre die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.