FG Köln: Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13.01.2016
entschieden (Az.: 14 K 1861/15).