Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf eine weit stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verständigt. Der Entlastungsbetrag solle um 600 Euro auf 1.908 Euro im Jahr erhöht werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am 16.04.2015 aus Koalitionskreisen. Auch die «Passauer Neue Presse» berichtete dies.
Umsetzung soll mit Wirkung zum 01.01.2015 erfolgen
Rund 2,2 Millionen Kinder wachsen in Deutschland bei nur einem Elternteil auf. «Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit Wirkung zum 01.01.2015 erfolgen», heißt es in dem Papier, das im Rahmen einer Klausurtagung in Göttingen beschlossen wurde.
Finanzierungsfragen noch offen
Die notwendige Finanzierung müsse nun zwischen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vereinbart werden - das Geld muss aus Schwesigs Etat kommen. Eine stärkere steuerliche Entlastung auch von Alleinerziehenden hatte die SPD gefordert. Dies war aber zunächst von Schäuble abgelehnt worden. Der steuerliche Entlastungsbetrag beträgt seit 2004 unverändert 1.308 Euro im Jahr. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden zwischen 2004 und 2015 hingegen um rund 23% erhöht.