Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht enthält eine große Anzahl von Regelungen, die der Staat geschaffen hat, um das „gesellschaftliche Miteinander" zu regeln. So hat er z.B. für Aktivitäten des Bürgers Genehmigungspflichten eingeführt.

Will der Bürger im öffentlichen Leben aktiv werden, z.B. ein Haus bauen, ein Gewerbe betreiben oder eine Demonstration veranstalten, so prüft die Behörde, ob unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine Genehmigung erteilt werden kann.

Das bekannteste Beispiel dafür ist die Baugenehmigung oder Nutzungsänderungsgenehmigung.

Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft.

Wird die Genehmigung abgelehnt, so kann der Bauherr hiergegen vorgehen.

Da die Baugenehmigung ein begünstigender Verwaltungsakt mit drittbelastender Wirkung ist, kann auch der Nachbar betroffen sein, kann auch dieser gegen die Baugenehmigung Einwendungen erheben.

Die Genehmigungsverfahren sind für die meisten Betroffenen von größter Bedeutung:

  • Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung einer Abrissgenehmigung
  • Gewerbenutzung oder Gewerbeumnutzung
  • Gaststättenerlaubnis

usw.

Dabei liegt auf der Hand, dass die Behörden bei der Erteilung von Genehmigungen oft nicht strikt am Gesetz entscheiden, sondern persönliche Vorlieben oder sonstige Gründe eine Rolle spielen, alte, längst überholte Rechtsprechung zur Anwendung bringen oder politische Ambitionen Vorrang haben.

Ein gutes Beispiel sind die derzeit höchst umstrittenen Genehmigungen von Vergnügungsstätten. In vielen Fällen werden Anträge mit fadenscheinigen Begründungen und Verweis auf Rechtsprechung, die einzelfallbezogen war, abgewiesen.

Weiterhin hat die Behörde als Spiegelbild der Genehmigung natürlich auch die Möglichkeit, verschiedene Tätigkeiten zu untersagen. Diese Untersagungsverfügungen sind ebenfalls Verwaltungsakte, und es muss in einem formaljuristischen Verfahren in einer kurzen Frist dagegen vorgegangen werden. Oftmals hat die Behörde schon allein deswegen mit ihrer Untersagungsverfügung Erfolg, weil der Betroffene die Fristen nicht beachtet.

Wir betreuen diese öffentlich-rechtlichen Verfahren von der Planung, über die Antragstellung und im Zweifel auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Die betrifft insbesondere:

  • Konzessionen von Vergnügungsstätten
  • Genehmigungsverfahren von Vergnügungsstätten
  • Erstellung von Sozialkonzepten
  • Genehmigungsverfahren für Werbeanlagen
  • Umnutzungsgenehmigungen
  • Abrissgenehmigungen
  • Überprüfung von Bauplänen, Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen
  • Solaranlagen
  • Windkraftanlagen
  • Autohöfe
  • Gewerbeerlaubnis aller Art

Wir streiten gerne für Sie!

Haben Sie Probleme mit Ihrer Baugenehmigung oder Nutzungsänderung? Wir streiten gerne für Sie!